NR-Kommission für «Nur Ja heisst Ja»
Nur wenn alle beteiligten Personen einer sexuellen Handlung zustimmen, soll diese rechtmässig sein. Die zuständige Kommission des Nationalrats will den Grundsatz «Nur Ja heisst Ja» im Sexualstrafrecht verankern. Sie will damit weitergehen als der Ständerat. Dieser hatte die «Nein-heisst-Nein»-Lösung beschlossen. Damit wäre ein Übergriff gegeben, wenn eine Person die Handlung ablehnt. Ebenfalls entschieden hat die Kommission, dass Vergewaltigung nicht mehr mit Geldstrafe bestraft werden können soll. Als Nächstes entscheidet der Nationalrat, danach müssen sich die beiden Kammern auf eine gemeinsame Position einigen.
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