NR: AKW sollen Jodtabletten zahlen

Die Betreiber von Schweizer Atomkraftwerken sollen die Verteilung von Jodtabletten bezahlen müssen. Dies in einem bestimmten Umkreis ums AKW, der vom Bundesrat festgelegt ist.

Der Nationalrat hat einer entsprechenden Änderung im Strahlenschutzgesetz zugestimmt. Damit wird die bisherige Praxis im Gesetz verankert. Heute werden Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk verteilt. Wenn Tabletten nach einem schweren Unfall in einem AKW rechtzeitig eingenommen werden, soll das verhindern, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse ablagern und Krebs verursachen kann.

Als nächstes beschäftigt sich der Ständerat mit der Vorlage.

Quelle:swisstxt
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