Gläubiger müssen warten

North Stream 2 AG entgeht vorerst Konkurs

Das Zuger Kantonsgericht gewährt der North Stream 2 AG eine Gnadenfrist. (Bild: Kanton Zug)

Das Zuger Kantonsgericht gewährt dem angeschlagenen Konzern sechs Monate, in denen die Gläubiger still halten müssen. Die laufenden Kosten deckt der Mutterkonzern «Gazprom».

Die Betreiberfirma der russischen Gaspipeline «North Stream 2» ist in finanzieller Schieflage. Doch ein Konkurs ist nun erstmal abgewendet. Auf Antrag des Sachwalters der «Nord Stream 2 AG» hat das Kantonsgericht Zug jetzt eine Nachlassstundung von sechs Monaten gewährt.

Bis 10. Juli 2023 dürfen Gläubiger der Firma kein Geld eintreiben. Eine Nachlassstundung wird üblicherweise gewährt, wenn die Firma die laufen Kosten decken kann und es erwartet wird, dass sich die wirtschaftliche Lage verbessert. Oder auch bei guten Gesprächen mit den Gläubigern.

Bei Nord Stream 2 arbeiten derzeit 40 Mitarbeiter an technischen und administrativen Aufgaben. Sie ist eine Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns «Gazprom». Die laufenden Kosten werden von «Gazprom» übernommen.

Nord Stream 2 ist eine Pipeline in der Ostsee. Sie sollte russisches Gas nach Deutschland bringen. Nach Ausbruch des Ukrainekriegs hat die deutsche Bundesregierung das Genehmigungsverfahren allerdings ausgesetzt. Sowohl Nord Stream 1 als auch Nord Stream 2 wurden im September durch Explosionen stark beschädigt. Die Europäische Union und die NATO gehen von Sabotage aus.

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