Nord Stream 2 AG kann Investoren suchen
Das Zuger Kantonsgericht hat den Nachlassvertrag des russischen Pipelinebetreibers Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug genehmigt.
Das Unternehmen hat damit den Konkurs abgewendet und kann weiter nach Investorinnen und Investoren suchen. Der
Gerichtsentscheid ist nicht rechtskräftig, es kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Mit der Pipeline der Nord Stream 2 AG sollte russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland geliefert werden. Sie wurde fertig gebaut und kostete rund zehn Milliarden Euro. Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine ging sie allerdings nie in Betrieb.
Quelle:swisstxt
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