Niederlage vor Gericht für Uni Zürich
Die Universität Zürich hat vor Bundesgericht eine Niederlage erlitten.
Die Universität wollte Studierende mit Bussen von bis zu 4000 Franken bestrafen, wenn sie sich nicht an gewisse Regeln halten. Dazu gehört etwa abschreiben, an politischen Störaktionen teilnehmen oder jemanden seine Arbeit schreiben lassen. Als Alternative wären auch 40 Tage gemeinnützige Arbeit möglich gewesen.
Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass die Uni nicht in Eigenregie einen Bussenkatalog erstellen kann. Sie müsse den Weg über die Zürcher Politik wählen, um das Universitätsgesetz zu ändern. Der Studierendenverband hat sich gegen das Bussenreglement gewehrt.
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