Niederlage für Adidas vor Gericht
Die bekannten drei Streifen von Adidas sind nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt. Die Luxemburger Richter erklärten eine allgemeine Variante von schwarzen Streifen auf weissem Hintergrund für ungültig. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen bleiben nach Darstellung des Unternehmens allerdings unberührt. «Wir sind enttäuscht», sagte eine Adidas-Sprecherin. Der Sportartikel- und Bekleidungshersteller erwägt zudem, gegen das Urteil vor den nächsthöheren Europäischen Gerichtshof EuGH zu ziehen.
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