Nichtbewilligung von Demos war zulässig

Die vorübergehende Nichtbewilligung von grossen politischen Kundgebungen im Berner Stadtzentrum vor einem Jahr war zulässig. Das sagt die zuständige Regierungsstatthalterin.

Sie hat eine entsprechende Beschwerde von Grundrechtsvertretern und aus linken Kreisen abgewiesen. Diese hatten von einem faktischen Demoverbot gesprochen und sich dagegen gewehrt.

Die Statthalterin stützt jetzt aber das Vorgehen der Stadt Bern und bezeichnet es als verhältnismässig. Die Berner Polizei sei etwa durch einen Staatsbesuch und ein Hochrisikofussballspiel bereits stark ausgelastet gewesen. Die Beschwerdeführenden können den Entscheid noch weiterziehen.

Quelle:swisstxt
Nichtbewilligung von Demos war zulässig
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