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Neues Waffenrecht tritt in Kraft
Das neue Waffenrecht tritt am 15. August in Kraft. Das hat der Bundesrat beschlossen. Noch nicht in Kraft gesetzt werden allerdings die neuen Bestimmungen zum Informationsaustausch mit anderen Schengen-Staaten. Das gleiche gilt für die Bestimmungen zur Markierung von Waffen. Diese beiden Punkte setze die Schweiz später um, da noch Details auf Schengen-Ebene diskutiert würden, so der Bundesrat. Am 19. Mai hatte das Stimmvolk das revidierte Waffengesetz mit 63,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit wird in der Schweiz die neue EU-Waffenrichtlinie umsetzt.
Quelle:swisstxt
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