Neue Anstellungsbedingungen

Mehr Ferien für die Angestellten des Kantons Zug

Bisher ein Schwachpunkt: Der Kanton Zug will seinen Angestellten mehr Ferientage geben. (Bild: Andreas Busslinger)

Die Anstellungsbedingungen in der Zuger Verwaltung und an den Schulen seien teilweise nicht mehr zeitgemäss, findet der Regierungsrat. Er schlägt deshalb Anpassungen vor. Geplant sind unter anderem ein neues Lohnsystem sowie mehr Ferientage.

Das Lohnsystem und die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen sind teilweise nicht mehr zeitgemäss: Dieser Meinung ist der Zuger Regierungsrat. Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber erhalten zu können, brauche es Anpassungen auf Gesetzesstufe, schreibt er in einer Mitteilung. Nur so könnten gut qualifizierte und motivierte Angestellte gewonnen und gehalten werden.

Eine Veränderung ist bei den Salären vorgesehen. «Ziel ist es, eine transparente, glaubwürdige und nachvollziehbare Lohneinreihung und Lohnentwicklung zu ermöglichen», erklärt Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP). «Wir wollen das Lohnsystem differenzierter und dynamischer machen. Gleichzeitig braucht es mehr Flexibilität in den individuellen Gehaltsentwicklungen.» Das bestehende System mit Gehaltsklassen und Funktionsgruppen soll ersetzt werden durch die Elemente Referenzfunktionen, Einreihungsplan und Lohnbänder.

Künftig soll für die Mitarbeitenden der Verwaltung und Gerichte ein stufenloses Lohnband zwischen dem Lohnminimum und dem Lohnmaximum pro Referenzfunktion bestehen, wobei die aktuellen Mindest- und Höchstlöhne unverändert bleiben. Die Gehaltsstufen bei den Lehrpersonen werden hingegen beibehalten.

Treuezulage wird gestrichen

Die sogenannte Treue- und Erfahrungszulage TREZ soll künftig nicht mehr separat ausgerichtet werden. «Wir wollen keinen Lohnunterschied mehr zwischen neu eingetretenen Mitarbeitenden und internen Mitarbeitenden mit gleicher Erfahrung, Qualifikation und Leistungsvermögen», hält Finanzdirektor Heinz Tännler fest. Das Dienstaltersgeschenk soll derweil grosszügiger ausgestaltet werden, um den Wegfall der Diensttreuekomponente zumindest teilweise zu kompensieren.

Änderungen gibt es auch in Sachen Urlaub. Der Ferienanspruch sei im Vergleich zu anderen grossen öffentlichen und privaten Arbeitgebern aktuell ein Schwachpunkt der Anstellungsbedingungen des Kantons Zug, heisst es in der Mitteilung. Deshalb will der Regierungsrat den Ferienanspruch moderat ausbauen. «Je nach Alterskategorie erhöhen sich die Ferien um drei bis fünf Tage», so Tännler.

Frühestens im Sommer 2023 in Kraft

Im Zuge der Revision will die Regierung auch zwei seit längerer Zeit diskutierte Anpassungen vornehmen. Die Kindergarten-Lehrpersonen sollen hinsichtlich Lohn, Pensum und Entlastung den Primarlehrern gleichgestellt werden. Zudem werden die Fachlehrpersonen auf der Sekundarstufe I den Lehrerinnen mit einem Stufendiplom der Sekundarstufe I gleichgestellt.

Die Änderungen haben beim Kanton Zug jährliche Mehrkosten von rund 11,8 Millionen Franken zur Folge. Dazu kommen höhere Aufwände für die Gemeinden im Umfang von zirka 4,3 Millionen Franken.

Der Regierungsrat schickt die Vorlage nun bis am 20. September 2021 in die Vernehmlassung. Anschliessend wird der Kantonsrat über die Anpassungen beraten. Die revidierten Anstellungsbedingungen werden gemäss Mitteilung frühestens per Juni 2023 in Kraft treten.

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