Mit der vorgeschlagenen Totalrevision wird laut Zuger Finanzdirektion und der Zuger Kantonalbank ein schlankes und modernes Kantonalbankgesetz geschaffen. Das Gesetz geht in die Vernehmlassung.
Nicht mehr auf Ausnahmebewilligung angewiesen
Der gesetzliche Mindestanteil des Kantons soll von bisher 50 Prozent am Aktienkapital der Zuger Kantonalbank auf neu mindestens ein Drittel des Aktienkapitals plus eine Aktie gesenkt werden. Somit muss er allfällige Kapitalerhöhungen der Bank nicht zwingend mittragen. Eine Reduktion der kantonalen Beteiligung ist hingegen aus heutiger Sicht nicht vorgesehen.
Weiter wird der Kanton seinen Einfluss auf die Bank künftig nebst der Wahl von vier von sieben Bankräten bei einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent am Aktienkapital hauptsächlich durch die Ausübung der Aktionärsrechte geltend machen.
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