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Neuer Entscheid zu Abgasskandal in D
Wer ein Auto von VW geleast hat, bevor der sogenannte Dieselskandal bekannt wurde, bekommt keinen Schadensersatz. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden. Das höchste deutsche Gericht sieht den Anspruch auf eine Rückzahlung dadurch abgegolten, dass das Auto genutzt wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Schon im September des letzten Jahres hatten die Richterinnen und Richter bei einer Klage gegen Audi entschieden, dass Leasingnehmer trotz der Manipulationssoftware bei den Dieselmotoren keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten.
Quelle:swisstxt
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