Mitglieder von National- und Ständerat erhalten Kosten für dienstliche Reisen per Flugzeug künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet. Als Zweitrat hat der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Der Entscheid der kleinen Kammer fiel mit 29 Ja- zu 9 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. Damit wird ein Flugticket in Zukunft nur noch vom Bund bezahlt, wenn die Zugreise länger als sechs Stunden dauert oder durch den Verzicht aufs Fliegen eine zusätzliche Übernachtung notwendig wäre. Mit dem Entscheid unterliegen Parlamentarier künftig den gleichen Regeln wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung.