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Neue Frist für Solidaritätsbeitrag

Opfer von administrativen Zwangsmassnahmen sollen mehr Zeit bekommen für ihr Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag. Das haben beide Rechtskommissionen der Eidgenössischen Räte beschlossen. Bisher gilt eine Frist von einem Jahr. Der Neuenburger Ständerat Raphael Comte lancierte einen Vorstoss, um sie aufzuheben. Nicht alle Opfer hätten sich rechtzeitig melden können, argumentierte er. Die Rechtskommission des Ständerates wird nun einen konkreten Text ausarbeiten.

Quelle:swisstxt
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