Nationalrat will Kartellrecht stärken

Das Parlament will das sogenannte Kartell-Zivilrecht stärken. Künftig sollen deshalb Privatpersonen und die öffentliche Hand Zivilklage einreichen können, wenn sie von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sind.

Der Nationalrat stimmte am Mittwoch als zweiter Rat einer Teilrevision des Kartellgesetzes zu.

Die Vorlage geht wieder zurück an den Ständerat, denn die beiden Kammern sind sich beispielsweise nicht einig darüber, wie künftig unzulässige Kartellabsprachen bewertet werden sollen. Anders als der Ständerat will der Nationalrat neu jeden Fall einzeln beurteilen.

Quelle:swisstxt
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