Nationalrat lenkt bei Inhaberaktien ein
Inhaberaktien sollen in der Schweiz in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Nach dem Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Für die Umwandlung wird eine Frist von zwei Jahren gewährt. Bundesrat und Parlament wollen mit dieser Änderung verhindern, auf eine Schwarze Liste der Organisation für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit OECD gesetzt zu werden. Inhaberaktien können für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden, weil sie anonym und leicht übertragbar sind. Deshalb sind sie international in die Kritik geraten. Bereits 2005 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, sie abzuschaffen.
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