Moutier: Insassen sollen Internet haben

Ausschaffungshäftlinge im Regionalgefängnis Moutier müssen Zugang zum Internet erhalten. Zudem ist die tägliche Einsperrung von 18 Stunden in der Zelle bei nicht arbeitenden Häftlingen zu lang, so das Urteil des Bundesgerichts. Es hat die Beschwerde eines Betroffenen in diesen Punkten gutgeheissen. Im konkreten Fall legte ein 33-jähriger Mann, mutmasslich aus Burkina Faso, eine Beschwerde gegen die Verlängerung seiner Ausschaffungshaft und gegen die Haftbedingungen ein. Die Bundesrichter bestätigen den Berner Entscheid, wonach seine Ausschaffungshaft als solche derzeit noch zweckmässig und erforderlich sei. Doch sie gaben dem Mann recht, dass die Haftbedingungen zu restriktiv seien.

Quelle:swisstxt
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