Möglichkeiten zum Schutz Non-Binärer
Der Bundesrat muss untersuchen, ob die Situation von non-binären Menschen verbessert werden kann. Das binäre Modell mit einem weiblichen und einem männlichen Geschlecht soll dabei rechtlich nicht infrage gestellt werden.
Möglich seien etwa konkrete Massnahmen gegen die Diskriminierung und für den Schutz der Persönlichkeit von non-binären Personen sowie eine erleichterte Änderung des Vornamens.
Nach einer Analyse habe sich der Bundesrat gegen die Einführung eines dritten Geschlechts entschieden, aber auch festgestellt, dass die aktuelle Situation für non-binäre Menschen schwierig sein könne, sagte Justizministerin
Elisabeth Baume-Schneider.
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