Zertifikatspflicht in Luzerner Politik

Mit 3G zurück in den Kantonsratssaal – aber erst im Mai

Der Kantonsrat will ins Regierungsgebäude zurück und setzt dafür auf die Zertifikatsfpflicht. (Bild: zvg)

Der Luzerner Kantonsrat will künftig die Zertifikatspflicht für die Sessionen einführen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen – auf Kosten des Staates. Doch bis das Regime kommt, dürfte die Regelung bereits wieder hinfällig sein.

Der Luzerner Kantonsrat tagt seit längerem nicht in seinem angestammten Saal. Zunächst in der Messe, dann in der Stadthalle von Sursee, weil dort die gesundheitlich relevanten Abstände besser eingehalten werden können. Doch das passt längst nicht mehr allen. Vor zwei Wochen entschied die Mehrheit entgegen dem Willen der SVP, dass die Zertifikatspflicht eingeführt werden soll, und zwar möglichst rasch (zentralplus berichtete).

Die Regierung drückt denn auch aufs Tempo und legt diesen Dienstag bereits die entsprechenden rechtlichen Grundlagen vor. Neu soll gelten: An der Session haben nur Personen Zutritt zum Ratssaal und zur Tribüne, die ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können. Das gilt nicht nur für die Parlamentarier, sondern auch für die Journalistinnen, Gäste und Zuschauer. Weiterhin keine Zertifikatspflicht gilt für Kommissionssitzungen.

Maximal 30 Personen betroffen, schätzt die Regierung

Der Regierungsrat hält den Aufwand für überschaubar. «Da die Einhaltung der notwendigen Abstände oder alternativ bauliche Massnahmen (Plexiglaswänden) im Kantonsratssaal nicht möglich sind, bietet einzig die Zertifikatspflicht die Möglichkeit zur Rückkehr in den Kantonsratssaal.» Das Parlament könne damit zudem auch eine Vorbildfunktion wahrnehmen und schütze seine Mitglieder vor Ansteckungen.

Wer ein politisches Amt ausübt oder zwingend im Ratssaal anwesend sein muss, für den werden die Testkosten vom Kanton übernommen. «Damit wird kein Ratsmitglied durch die Zertifikatspflicht an der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten übermässig gehindert», betont die Regierung. Ob dafür ein Testcenter gleich vor Ort eingerichtet wird, soll die Geschäftsleitung des Kantonsrates entscheiden.

Die Regierung geht aufgrund der aktuellen Impfquote im Kanton Luzern davon aus, dass die Testkosten für maximal rund 30 der 120 Kantonsräte zu tragen sind. Bei einem durchschnittlichen Preis von 80 bis 100 Franken ergebe das pro Session rund 3'000 Franken. Das ist vergleichsweise günstig: Derzeit verursacht die Durchführung der Session an einem externen Ort rund 60'000 Franken zusätzliche Kosten.

Die Mühlen der Behörden müssen warten

So schnell die Regierung diese Grundlagen vorlegt: Bis die 3G-Regel im Kantonsrat gilt, wird noch mindestens ein halbes Jahr vergehen. Denn die gesetzlichen Vorgaben lassen kein schnelleres Handeln zu.

Die Gesetzesänderung bedingt zwei Beratungen im Kantonsrat, die frühestens in der Dezember- und Januarsession stattfinden können. Aufgrund der Referendumsfrist kann die Zertifikatspflicht erst per 1. April 2022 in Kraft treten. Das erste Mal zur Anwendung käme sie dann in der Mai-Session 2022 des Kantonsrates. Sofern sie bis dahin aus epidemiologischer Sicht überhaupt noch nötig sein wird und nicht ein allfälliges Nein zum Covid-Gesetz Ende Monat ohnehin die rechtliche Ausgangslage über den Haufen wirft.

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