Mietzins-Senkung ist nicht zwingend
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt von 1,75 auf 1,5 Prozent. Das hat das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gegeben.
Damit können Mieterinnen und Mieter darauf hoffen, dass sie künftig weniger Miete bezahlen müssen. Es gebe aber einige Hürden, sagt SRF-Wirtschaftsredaktorin Susanne Schmugge: «Das Prinzip ist: Pro Viertel Prozentpunkt nach unten müssen Vermieter den Mietzins um 2,9% senken, sofern sie vorher auch eine Erhöhung weitergegeben hatten.»
Praktisch gebe es aber einige Kontrapunkte, so Schmugge und ergänzt: «Die Vermieter können die Teuerung und auch noch die sogenannte allgemeine Kostensteigerung gegenrechnen.»
Quelle:swisstxt