Mieten: Referenzzinssatz bleibt gleich

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten in der Schweiz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen schreibt. Das heisst, Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Andererseits können Hausbesitzerinnen und -besitzer den auf diesen Referenzwert gestützten Mietzins nicht erhöhen.

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten in der Schweiz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen schreibt. Das heisst, Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Andererseits können Hausbesitzerinnen und -besitzer den auf diesen Referenzwert gestützten Mietzins nicht erhöhen.

Quelle:swisstxt
Mieten: Referenzzinssatz bleibt gleich
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon