Mieten: Referenzzinssatz bleibt gleich
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten in der Schweiz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen schreibt. Das heisst, Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Andererseits können Hausbesitzerinnen und -besitzer den auf diesen Referenzwert gestützten Mietzins nicht erhöhen.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten in der Schweiz bleibt unverändert bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen schreibt. Das heisst, Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung. Andererseits können Hausbesitzerinnen und -besitzer den auf diesen Referenzwert gestützten Mietzins nicht erhöhen.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.