Der Kanton Luzern will unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermeiden. Ab Juli 2017 sollen bestimmte Behandlungen und Untersuchungen, welche auf einer Liste publiziert werden, von den Spitälern ambulant durchgeführt werden. Zudem müssen die Spitäler Spitaleintritte am Vortag einer Behandlung medizinisch begründen. Diese Massnahmen sollen Fehlanreize im heutigen Tarifsystem korrigieren und schliesslich die Steuer- wie auch die Prämienzahler entlasten.
Es gibt medizinische Leistungen, die ambulant und stationär in derselben Qualität erbracht werden können, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Ob ein Patient ambulant behandelt wird und am gleichen Tag wieder nach Hause gehen kann oder ob er stationär im Spital bleibt, macht aber bei den Kosten einen markanten Unterschied.
Anhand von 13 ausgewählten Eingriffen habe das Beratungsunternehmen PriceWaterhouseCoopers PWC berechnet, dass stationär erbrachte Spitalbehandlungen im Durchschnitt 2.3 Mal teurer seien als ambulante. Koste eine ambulante Behandlung zum Beispiel 10’000 Franken, werde derselbe Eingriff stationär durchschnittlich mit 23’000 Franken verrechnet. Bei Patienten mit einer Privatversicherung sei der Unterschied besonders gross.
Kanton will unnötige Kosten vermeiden
Der Kanton Luzern möchte in Zukunft unnötige stationäre Spitalaufenthalte vermeiden und die ambulanten Behandlungen fördern. Dies entlaste auch die Steuerzahler des Kantons Luzern, da bei jedem stationären Spitalaufenthalt 55 Prozent der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung durch den Kanton bezahlt würden.
Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern eine Liste mit Behandlungen erstellt, die in Zukunft grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Führe ein Spital eine solche Behandlung trotzdem stationär durch, beteilige sich der Kanton Luzern nur dann an den Kosten, wenn die stationäre Behandlung medizinisch begründet werden könne, schreibt der Kanton.
Diese neuen Massnahmen treten im Juli 2017 in Kraft. «So können wir unnötige Kosten vermeiden, ohne dass die medizinische Qualität darunter leidet, und leisten einen aktiven Beitrag, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Davon profitierten die Steuer- wie auch die Prämienzahler.
Sparpotential von mehreren Millionen Franken
Durch die Förderung von ambulanten Spitalbehandlungen könne der Kanton Luzern Fehlanreize beseitigen, erklärt Graf weiter: «Bei allgemein versicherten Personen werden heute einfache Eingriffe am Knie zu etwa 97 Prozent ambulant durchgeführt. Von den privat versicherten Patientinnen und Patienten bleiben jedoch bis zu 30 Prozent nach der Operation mindestens eine Nacht im Spital. Diese Mehrkosten bezahlen wir in Zukunft nicht mehr.»
Gemäss Berechnungen der Dienststelle Gesundheit und Sport wären im Jahr 2015 rund 800 Spitalaufenthalte von der neuen Regelung betroffen gewesen. Wären diese Eingriffe ambulant statt stationär erfolgt, hätte der Kanton Luzern mehrere Millionen Franken gespart, ohne dass dadurch die Prämien angestiegen wären. Mittelfristig kann sogar von höheren Einsparungen ausgegangen werden, da durch den medizinischen Fortschritt sowie Prozessanpassungen in den Spitälern zusätzliche Eingriffe ambulant möglich sind. Die Liste der ambulant durchzuführenden Untersuchungen und Behandlungen werde jährlich durch das Gesundheits- und Sozialdepartement überarbeitet und neuen Erkenntnissen und dem medizinischen Fortschritt angepasst.
Die Liste wird publiziert unter: www.gesundheit.lu.ch
Eintritte am Vortag müssen neu begründet sein
Als weitere Massnahme möchte der Kanton Luzern den Anreiz unterbinden, Patienten länger als aus medizinischer Sicht notwendig im Spital zu behalten. Insbesondere bei Spitaleintritten am Vortag beteiligt sich der Kanton neu an den höheren Kosten nur, wenn die Spitäler den vorzeitigen Eintritt medizinisch begründen können.
Die Massnahmen des Kantons Luzern werden durch die Dienststelle Gesundheit und Sport überprüft. Der Kanton Luzern führt diese Massnahmen so lange durch, wie die Einsparungen grösser sind als die dafür notwendigen Aufwendungen.