Luzerner Regierung und Kantonsgericht nicht einig

Mehr Kompetenzen für Einzelrichter – doch wie viel genau?

Die Luzerner Regierung will die Gerichte entlasten – und deshalb Einzelrichtern mehr Befugnisse erteilen. Doch wie weit diese Kompetenzen reichen sollen, da sind sich Regierung und Kantonsgericht nicht einig. Der Kantonsrat muss nun zwischen zwei Vorschlägen entscheiden.

Der Regierungsrat will Verfahren verkürzen, Gerichte entlasten und somit ökonomischere Verfahren ermöglichen. Daher sollen Luzerner Einzelrichter bei erstinstanzlichen Gerichten künftig in Strafsachen mehr Befugnisse erhalten. Heute entscheiden in der Regel Gerichte bei Strafsachen in einer Dreierbesetzung.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat in seiner Botschaft zur Teilrevision des Justizgesetzes zwei Varianten: Die Kompetenzen sollen auf Verfahren mit einem Strafmass von bis zu einem Jahr oder auf solche von bis zu zwei Jahren erweitert werden.

Das Kantonsgericht favorisiert die erste – die Regierung will weitergehen und ist für die zweite Variante. Beantragt die Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Freiheitsstrafe eine stationäre Massnahme, ist der Straffall immer von einem Kollegialgericht zu beurteilen, weil in diesen Fällen der Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren dauern und allenfalls noch verlängert werden kann.

Mehr Verfahren und mehr Aufwand

Die vom Regierungsrat bevorzugte Variante bringt sowohl bei den Bezirksgerichten als auch beim Kriminalgericht deutlich mehr Effizienz. «Auch bei der vom Kantonsgericht favorisierten Variante würden die Bezirksgerichte markant entlastet», ist die Regierung überzeugt, aber: Beim Kriminalgericht würde der Effizienzgewinn geringer ausfallen.

Die Regierung unterzieht das Justizgesetz einer Teilrevision, weil kurz- und mittelfristig immer mehr Verfahren und damit erheblicher Mehraufwand bei den erstinstanzlichen Gerichten anstehen würde, teilt die Regierung mit. Für diesen Anstieg verantwortlich seien bereits beschlossene oder in naher Zukunft zu erwartende Vorhaben auf Bundesebene verantwortlich.

Als Beispiele nennt die Regierung die Verschärfungen im Projekt «Via Sicura», die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen». Die Staatsanwaltschaft könne in diesen Fällen nicht mehr wie bisher mit einem Strafbefehl abschliessen, sondern müsse Anklage beim Strafgericht erheben.

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