Mehr Asylentscheide zurückgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2019 nach dem neuen Asylrecht doppelt so viele Asylentscheide an das Staatssekretariat für Migration SEM zurückgewiesen wie nach dem alten Asylgesetz. Bei den alten Fällen betrug die Kassationsquote 6,5%, bei den beschleunigten Asylverfahren waren es mit 15% mehr als doppelt so viele. Die meisten Asylentscheide nach neuem Recht wurden kassiert, weil der Sachverhalt nicht genügend abgeklärt wurde, insbesondere der Grund für das Asylgesuch. Mit dem neuen Asylrecht und den beschleunigten Asylverfahren sollen ein Grossteil der Asylgesuche innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden werden.
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