Fehlende Maske kostet 3'000 Franken

Maskenpflicht: Luzerner Kantonsgericht bestraft zwei Personen

Kantonsgericht Luzern: Ein Verstoss gegen bundesrätliche Maskenpflicht auch unter dem Epidemiengesetz strafbar. (Bild: Andreas Busslinger)

Ein Verstoss gegen die Maskenpflicht kommt zwei Personen teuer zu stehen. Sie werden vom Kantonsgericht bestraft, weil sie im Zug und im Bahnhof keine Maske getragen haben.

Das Luzerner Kantonsgericht musste sich mit zwei Fällen in Zusammenhang mit der Maskenpflicht beschäftigen. Im Oktober und November 2020, trugen die beiden Personen keine Maske, trotz Maskenpflicht. Die eine Person im Zug und die andere im Bahnhof.

Das Kantonsgericht musste zuerst prüfen, wie es mit den beiden umzugehen hat. Der Grund liegt beim Zeitpunkt der Ereignisse. «Vor dem 1. Februar 2021 enthielt die Covid-19-Verordnung besondere Lage keine Strafbestimmung, welche das Nichttragen der Gesichtsmaske sanktionierte», schreibt das Kantonsgericht in der Mitteilung. Vorinstanzlich wurden die beiden daher freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt.

In beiden Fällen greift das Epidemiengesetz

Greift in dem Fall der beiden Personen das Epidemiengesetz? Zu dem Tatzeitpunkt gibt es keine kantonale Gesichtsmaskentragepflicht, der Bundesrat ordnet sie an. Und so schreibt das Kantonsgericht in der Mitteilung: «Die anwendbare Bestimmung des Epidemiengesetzes stellt auf den ersten Blick nur Widerhandlungen gegen Massnahmen kantonaler Behörden unter Strafe.»

Da wir uns allerdings in einer besonderen Lage befunden haben, greift in den Fällen das Epidemiengesetz. «Damit sind Widerhandlungen gegen Massnahmen des Bundesrates gegenüber der Bevölkerung gestützt auf das Epidemiengesetz strafbar», schreibt die Behörde.

Fehlende Maske wird für die beiden teuer

Die Strafe, welche die beiden Personen nun bezahlen müssen, ist eigentlich nicht sehr hoch. Wie «Pilatus Today» schreibt, spricht das Kantonsgericht eine Busse von 100 Franken aus.

Der grosse Posten sind nun allerdings die weiteren Kosten, welche den Tätern bezahlen müssen. Die Verfahrenskosten liegen bei über 3000 Franken.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können innert 30 Tagen weitergezogen werden.

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