Mann wegen «Stealthing» verurteilt
Wer beim Geschlechtsverkehr das Kondom heimlich abstreift, macht sich in der Schweiz nun strafbar. Das Zürcher Obergericht hat einen 25-jährigen Mann wegen sexueller Belästigung verurteilt. Er muss eine Busse von 2500 Franken bezahlen, auf Geheiss des Bundesgerichts.
Der Mann hatte beim Sex mit einer Frau heimlich das Kondom abgezogen. Weil «Stealthing» im Schweizer Gesetz aber als Delikt noch gar nicht existiert, wurde er damals vom Bezirksgericht Bülach und dem Zürcher Obergericht vom Vorwurf der Schändung freigesprochen.
Das Bundesgericht sprach ihn vom Vorwurf der Schändung ebenfalls frei, schickte den Fall aber ans Obergericht zurück, zu einer Neubeurteilung.
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