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Die Luzerner Krankenkasse CSS muss ihren Versicherten überhöhte Prämien zurückerstatten. Das hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet. Die CSS hat über Jahre Verwaltungskosten auf die Zusatzversicherten abgewälzt. Hast auch du Anspruch auf eine Rückerstattung?
Die Krankenkasse CSS muss Zusatzversicherten überhöhte Prämien rückerstatten: as hat die Finanzmarktaufsicht Finma angeordnet. Sie begründet dies mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen. Es handelt sich um Prämien im Umfang von 129 Millionen Franken.
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle habe die Finma im Sommer 2019 ihre Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der CSS intensiviert und unterdessen abgeschlossen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht am Dienstag in einer Mitteilung.
Interne Warnungen wurden ignoriert
Die CSS arbeitete in der untersuchten Zeit intensiv mit einer bestimmten Versicherungsvermittlungsgesellschaft zusammen. Trotz wiederholten Warnungen der eigenen Revisionsstelle geriet die CSS mit dieser in ein Abhängigkeitsverhältnis. «Sie bezahlte in den Jahren 2012 bis 2014 daher teilweise wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Provisionen, welche die Rentabilität der Neuabschlüsse in Frage stellten», heisst es von der Finma.
Zudem belastete die CSS bis 2018 sämtliche geleisteten Provisionszahlungen dem Zusatzversicherungsgeschäft. Die Vermittlungskosten für alle Neuabschlüsse wurden somit ausschliesslich von den Zusatzversicherten getragen, obschon diese nachweislich auch obligatorische Krankenversicherungen betrafen.
Die Untersuchung der Finma hat ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt werden. Das betrifft auch einen Grossteil der Kosten im Marketing- und Werbebereich der gesamten CSS Gruppe.
129 Millionen auf die Zusatzversicherten abgewälzt
So sind zu viel Verwaltungskosten in die Tarifberechnung eingeflossen. «In der Folge hat die CSS jahrelang in beträchtlichem Umfang ungerechtfertigte Verwaltungskosten auf die Prämien der Krankenzusatzversicherten überwälzt», erklärt die Finma.
Die Berechnungen im Enforcementverfahren ergaben, dass für die Jahre 2013 bis 2019 Verwaltungskosten von mindestens 129 Millionen Franken in ungerechtfertigter Weise in die Tarifberechnungen eingeflossen sind und auf die Prämien der Zusatzversicherten überwälzt wurden.
Wer nun Geld bekommt
Und weiter: Der Entscheid der Finma stelle die operative Tätigkeit der CSS nicht infrage. Die Ansprüche der Versicherten seien gesichert und die Solvenz-Vorschriften eingehalten. Der Entscheid der Finma ist nicht rechtskräftig und kann von der CSS beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren. Die Höhe wird im Einzelfall von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe abhängen. Laut der CSS entsprechen die 129 Millionen rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Durchschnitt rund 14 Franken pro Jahr und versicherte Person.
Das sagt die CSS zum Entscheid der Finma
Die CSS nimmt in einer Medienmitteilung Stellung. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis anhin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestanden. «Hier besteht Ermessensspielraum, deshalb die CSS nach ihrer Sicht auch nicht gegen die Aufsichtsregeln verstossen hat», heisst es in der Mitteilung. Wie die CSS die Verwaltungskosten verbucht hat, sei in einem Dienstleistungs-Vertrag festgehalten, den die Finma genehmigt habe. «Zudem hat die externe Revisionsstelle die Korrektheit der Zuordnung der Verwaltungskosten bestätigt.»
- Medienmitteilung der Eidgenössischen Finanzaufsicht Finma
- Medienmitteilung der CSS