«Rasenmäher-Lösung»

Luzerner und Zuger kritisieren Entscheid von Alain Berset

Matthias Michel bezeichnet die Neuerung bei der Kostenübernahme für Medizingeräte als «Rasenmäherlösung». (Bild: zvg)

Neu übernimmt die IV nicht mehr sämtliche Kosten für Medizingeräte von beeinträchtigten Kindern. Der Entscheid des Innendepartements von Alain Berset kommt in Politik und Gesundheitswesen überhaupt nicht an – weder beim Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel noch beim Chefarzt des Luzerner Kinderspitals.

Eine Änderung bei der IV stösst Betroffene, Politik und Vertreter von Gesundheitswesen vor den Kopf. Neuerdings übernimmt die IV die Kosten für medizinische Geräte bei Kindern mit Geburtsgebrechen nur noch, wenn diese auf der sogenannten Mittel- und Gegenstandsliste des Bundes stehen.

Diesen Entscheid hat das Departement des Innern unter Alain Berset gefällt – und zwar offenbar gegen den Willen des Parlaments. Das berichtet die «NZZ am Sonntag». Die Zeitung schildert die Geschichte einer Freiburger Familie, die sich mit Kosten von mehreren Tausend Franken konfrontiert sieht, nachdem die IV nicht mehr für ein Gerät aufkommt, auf das die stark beeinträchtige Tochter angewiesen ist.

Nach Nein zu Gesetz griff Innendepartement zur Verordnung

Gemäss dem Bericht hat das Innendepartement von Alain Berset die neue Kostenregelung per Verordnung geregelt, nachdem sich das Parlament 2019 noch gegen eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen hatte.

Die neue Regelung stösst Vertretern von Politik sauer auf, darunter dem Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel. Im Bericht bezeichnet er die Neuerung als «Rasenmäherlösung», die Einzelfällen nicht gerecht werden könne: «So werden die betroffenen Familien bestraft.»

Weiter zitiert der Bericht Nicolas Regamey, Co-Chefarzt am Luzerner Kinderspital und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie. Gegenüber der Zeitung sagte dieser: «Familien mit chronisch kranken Kindern sind schon mit einem schweren Schicksal konfrontiert und werden nun zusätzlich belastet.»

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «NZZ am Sonntag»
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3 Kommentare
  • Profilfoto von R.Freiermuth
    R.Freiermuth, 17.04.2023, 12:22 Uhr

    Damit die ausgewogene Berichterstattung gewahrt bleibt, nachfolgend der Nachtrag.

    Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung antwortet auf eine Anfrage der «NZZ am Sonntag», es habe ja gar keine neue Liste eingeführt, sondern lediglich eine bestehende ausgeweitet. Die Praxisänderung führte «entgegen gewissen Behauptungen nicht zu Leistungseinschränkungen». Es sei bloss so, dass die Firmen nun «keine beliebigen Preise mehr in Rechnung stellen» könnten, sondern sich an die Migel-Tarife halten müssten. Dies könnte im Einzelfall durchaus zur Folge haben, dass Eltern zu einem anderen, günstigeren Anbieter wechseln müssen.

    Anmerkung: Ob es falsch ist, den Anbietern nicht jeden Preis zu zahlen wäre wohl zu recherchieren.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 16.04.2023, 16:09 Uhr

    Unsere Regierung macht aus der Schweiz eine eine Bananenrepublik und von mir aus gehören alle sieben abgesetzt und angeklagt. Das Parlament muss endlich Verantwortung zeigen und ein Vetorecht gegen jegliche Verordnungen einführen, den was dieser Bundesrat macht ist absolut undemokratisch und wahrscheinlich verfassungswidrig. Zudem ist hier konkret der Entscheid menschenverachtend

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    • Profilfoto von tore
      tore, 17.04.2023, 13:39 Uhr

      Was soll denn undemokratisch und verfassungswidrig sein?

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