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Neu übernimmt die IV nicht mehr sämtliche Kosten für Medizingeräte von beeinträchtigten Kindern. Der Entscheid des Innendepartements von Alain Berset kommt in Politik und Gesundheitswesen überhaupt nicht an – weder beim Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel noch beim Chefarzt des Luzerner Kinderspitals.
Eine Änderung bei der IV stösst Betroffene, Politik und Vertreter von Gesundheitswesen vor den Kopf. Neuerdings übernimmt die IV die Kosten für medizinische Geräte bei Kindern mit Geburtsgebrechen nur noch, wenn diese auf der sogenannten Mittel- und Gegenstandsliste des Bundes stehen.
Diesen Entscheid hat das Departement des Innern unter Alain Berset gefällt – und zwar offenbar gegen den Willen des Parlaments. Das berichtet die «NZZ am Sonntag». Die Zeitung schildert die Geschichte einer Freiburger Familie, die sich mit Kosten von mehreren Tausend Franken konfrontiert sieht, nachdem die IV nicht mehr für ein Gerät aufkommt, auf das die stark beeinträchtige Tochter angewiesen ist.
Nach Nein zu Gesetz griff Innendepartement zur Verordnung
Gemäss dem Bericht hat das Innendepartement von Alain Berset die neue Kostenregelung per Verordnung geregelt, nachdem sich das Parlament 2019 noch gegen eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen hatte.
Die neue Regelung stösst Vertretern von Politik sauer auf, darunter dem Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel. Im Bericht bezeichnet er die Neuerung als «Rasenmäherlösung», die Einzelfällen nicht gerecht werden könne: «So werden die betroffenen Familien bestraft.»
Weiter zitiert der Bericht Nicolas Regamey, Co-Chefarzt am Luzerner Kinderspital und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie. Gegenüber der Zeitung sagte dieser: «Familien mit chronisch kranken Kindern sind schon mit einem schweren Schicksal konfrontiert und werden nun zusätzlich belastet.»
- Artikel in der «NZZ am Sonntag»