«Nein» heisst «Nein»

Luzerner Strafrechtsprofessoren fordern schärferes Sexualstrafrecht

Zu sexuellen Übergriffen kommt es in der Schweiz oft – zur Rechenschaft gezogen werden die Täter aber selten. Aus Sicht von 22 Juristinnen und Juristen ist der Hauptgrund  das veraltete Sexualstrafrecht. Sie fordern in einem offenen Brief von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, dass Opfer besser geschützt werden. 

Wird gegen den Willen eines Menschen der Geschlechtsverkehr vollzogen, so handelt es sich um eine Vergewaltigung. So lautet zumindest die landläufige Meinung. Vor Gericht ist das in der Schweiz aber nicht immer so. Das Schweizerische Strafrecht wertet eine solche Tat nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer zum Sex genötigt wurde. Der Täter muss also Gewalt anwenden, das Opfer unter psychischen Druck setzen oder zum Widerstand unfähig machen – ansonsten ist die Handlung nicht strafbar und der Beschuldigte bleibt auf freiem Fuss.

Menschenrechte werden nicht eingehalten

22 Strafrechtsprofesssorinnen und -professoren, darunter Jürg-Beat Ackermann, Anna Conix und Andreas Eicker aus Luzern, finden die heutige Gesetzgebung stossend. Sie verlange vom Opfer indirekt, dass es sich zur Wehr setze und damit weitere Verletzungen in Kauf nehme, schreiben sie in einem offfenen Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der im «Tages-Anzeiger» erschienen ist.

Habe das Opfer zwar deutlich «Nein» gesagt, sich aber nicht zusätzlich physisch zur Wehr gesetzt, bleibe dieser massive Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers regelmässig straflos. Dieses veraltete Sexualstrafrecht erfülle die menschenrechtlichen Vorgaben nicht, zu denen sich die Schweiz 2018 verpflichtet habe.

Das heutige Gesetz sende zudem eine verheerende Bortschaft nicht nur an die Opfer von sexuellen Übergriffen, sondern auch an die potenziellen Täter. Deshalb unterstützen die Unterzeichnenden die derzeit laufenden politischen Betsrebungen für eine grundlegende Reform des Schweizerischen Sexualstrafrechts. «Nachdrücklich halten wir fest: Die von uns unterstützte Reform lässt das Prinzip der Unschuldsvermutung völlig unangetastet. Sie führt nicht zu einer Umkehrung der Beweislast», heisst es in dem offenen Brief weiter. Es werde nach wie vor Aufgabe der Anklage sein, zu beweisen, dass der mutmassliche Täter gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Luzerner Strafrechtsprofessoren fordern schärferes Sexualstrafrecht
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