SP kritisiert sogleich

Luzerner Regierung will mehr Lohn für sich 

Der Kanton Luzern passt das Lohnsystem der kantonalen Verwaltung an. (Bild: zvg)

Der Kanton Luzern passt das Lohnsystem der kantonalen Verwaltung an. Deswegen hat er eine entsprechende Revision in Vernehmlassung geschickt. Betroffen sind auch die Löhne der Regierungsräte. Kritik hagelt es von der kantonalen SP.

Der Luzerner Regierungsrat hat beschlossen, das Lohnsystem der kantonalen Verwaltung zu revidieren. Gemäss Medienmitteilung ist Grundlage dafür unter anderem eine Lohndatenerhebung, die jährlich unter den kantonalen Verwaltungen und grösseren Städten durchgeführt wird. Durch das aktuell geltende Lohnsystem der kantonalen Verwaltung sei der Spielraum bei der Entwicklung von Salären eingeschränkt. Dabei sei ein «marktgerechtes Lohnniveau» wichtige Voraussetzung für die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeiterinnen. Und um konkurrenzfähig zu bleiben.

Deswegen schlägt der Regierungsrat vor, den Lohnrahmen gegen oben zu öffnen. Der maximal mögliche Lohn soll dabei um 8,7 Prozent erhöht werden können. Gleichzeitig soll auch der Minimalwert der untersten Lohnklasse in ähnlichem Umfang nach oben angepasst werden.

In der kantonalen Verwaltung gibt es heute 18 Lohnklassen mit je einem Maximal- und einem Minimallohn. Neu soll in den untersten beiden Lohnklassen ein Minimallohn von 45'435 Franken gelten. In der obersten Lohnklassen soll neu ein Minimallohn von 144'913 Franken und ein Maximallohn von 235'869 Franken gelten.

Finanzdirektor Reto Wyss sagt dazu: «Wir wollen bei der Lohnentwicklung mehr Spielraum. Dies hilft uns bei der Rekrutierung und der Bindung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.»

Für die Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung bringe die Revision des Lohnsystems keine unmittelbaren Lohnänderungen. Doch auch sie würden in Zukunft von der Revision profitieren. Gemäss Reto Wyss könne sich der Kanton mit diesen Anpassungen innerhalb des bewährten Systems «mehr Luft für individuelle Lohnentwicklungen» erschaffen.

Höhere Löhne für die Regierung

Ebenfalls von der Revision des Lohnsystems betroffen sind die Mitglieder des Regierungsrates. Aber auch diejenigen des Kantonsgerichts sowie der Staatsschreiber. Ihre Saläre werden mit der Erhöhung des Lohnrahmens maximal 2,6 Prozent ansteigen.

Zusätzlich plant die Regierung dort, wo das aktuelle Lohnniveau «signifikant vom Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone abweicht» oder die Rekrutierung einzelner Berufsgruppen erschwert ist, strukturelle Lohnmassnahmen. Dadurch könne gezielt dort angesetzt werden, wo Bedarf bestehe. Denn die Revision des Lohnsystems selbst führe nicht zur generellen Erhöhung der Löhne.

Die Kosten für diese einmaligen strukturellen Lohnmassnahmen belaufen sich schätzungsweise auf 1,5 Millionen Franken. In diesem Betrag eingeschlossen sind auch die strukturellen Lohnmassnahmen bei den Gerichten des Kantons Luzern.

SP kritisiert: Lohnsystem führe zu Rückschritten bei der Lohngleichheit

Gegen das geplante Lohnsystem erhebt sich bereits Widerstand – so von der SP des Kantons Luzern. «Das vom Regierungsrat geplante neue Lohnsystem führt zu Rückschritten in Sachen Transparenz, Lohnentwicklung und Lohngleichheit», teilt die Partei am Mittwoch mit.

Im Grundsatz begrüsse die Partei die Erhöhung der Maximallöhne, um lohnmässig konkurrenzfähig zu werden. Wenn aber Regierungsräte neu jährlich über 300'000 Franken beziehen können, müsse auch für die untersten Lohnklassen ein Mindestlohn von 4000 Franken gesichert sein. «Monatslöhne von unter 3500 Franken sind eines Kantons nicht würdig», sagt SP-Kantonsrätin Stephanie Sager.

Kritisch betrachtet die SP auch die Abschaffung der transparenten Lohnbänder. Während heute Einstiegslöhne und Lohnentwicklung in Abhängigkeit der Leistung klar definiert seien, drohe künftig Willkür. «Leistungslöhne funktionieren nur, wenn die Einstufung für die Mitarbeitenden transparent und nachvollziehbar ist», so Stephanie Sager. «Beides ist mit dem neuen System nicht mehr sichergestellt».

Damit würden nicht nur langwierige Lohndiskussionen mit den Vorgesetzten drohen, sondern auch Rückschritte bei der Lohngleichheit. «Mit dem neuen System werden Löhne zur Verhandlungssache, damit droht Lohnungleichheit», so Sager. Und sie fragt sich: «Ob dies wirklich im Sinne der Regierung und vor allem auch direkten Vorgesetzten ist?»

Botschaft geht bis Mitte Oktober in Vernehmlassung

Die Botschaft geht von Ende Juni bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung. Die Behandlung im Kantonsrat ist für Frühling 2023 geplant. Die Änderungen sollen sodann per 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 01.07.2022, 08:41 Uhr

    Diese Forderung nach mehr Lohn finde ich schlichtwegs Frech und Dreist .. Wieso soll die absolut mittelmässige Leistung der Luzerner Regierung und der Verwaltung noch besser Entlöhnt werden. Keine Inovation, stures Verwalten und sinnfreies Sparen auf dem Buckel der einfachen Bürger zeichnen diese Regierung aus.Dafür gibt es sicher nicht noch mehr Geld …

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  • Profilfoto von Rene
    Rene, 30.06.2022, 12:42 Uhr

    Klar doch, und wenn Sparmassnahmen nötig sind, können die Angestellten diese wieder ausbaden.

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    • Profilfoto von Philipp
      Philipp, 30.06.2022, 13:56 Uhr

      Was heisst hier ausbaden? Die Angestellten bei Staat verdienen jetzt schon viel zu viel im Vergleich zu Normalbürgern. Ganz zu schweigen von den deutlich besseren Sozialleistungen, mehr Ferien und vielem anderen Vorteilen. Staatsangestellte haben völlig den Bezug zur Realität verloren. Die ewige Behauptung dass man in der Privatwirtschaft mehr verdient ist ein absoluter Witz. Niemand verdient für so wenig Arbeit dermassen viel wie wenn er beim Staat arbeitet. Dazu kommt dass in der Privatwirtschaft die Löhne nur steigen, wenn auch das Geld dafür erwirtschaftet wird. Der Staat erhöht einfach die Steuern und sonstige Abgaben für die Allgemeinheit und gut ist. Mehr leisten tun sie aber nicht.

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        Rene, 30.06.2022, 14:04 Uhr

        Wenn das tatsächlich so wäre, hätte der Kanton keine Probleme Leute zu finden. Dann würde ich auch längst für den Kanton arbeiten.

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    Hampi R., 30.06.2022, 12:15 Uhr

    In der Privatwirtschaft werden Löhne meistens für Leistungen bezahlt und nicht für Anwesenheit!

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    Georg, 30.06.2022, 10:28 Uhr

    Für die versammelte Inkompetenz? Pfui.

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    Rudolf 1, 30.06.2022, 06:55 Uhr

    Zuerst muss ein Mindestlohn von brutto 23 CHF pro Stunde beschlossen werden. Dies entspricht einem monatlichen Bruttolohn von 4182 CHF.

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    Paul, 29.06.2022, 19:46 Uhr

    235’869 Franken ?!?!?! Wau! Nicht schlecht! Passt einmal die unteren löhne an!! Nicht immer oben desufpacken! Danke

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