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Die Wahlen vom kommenden Sonntag stehen unter einem speziellen Stern. Insbesondere bei der Dauer der Stimmenauszählung blieben Fragen offen. Nun hat der Kanton sein Vorgehen definiert.
In Zusammenarbeit mit dem Verband Luzerner Gemeinden und der Stadt Luzern hat der Kanton Luzern eine Verordnung verabschiedet, die das Vorgehen bei den kommunalen Gesamterneuerungswahlen regelt.
Wichtigster Punkt: Die Resultate der Gemeinderats- und Stadtratswahlen müssen bis spätestens bis Mittwoch, 8. April, ermittelt werden. Sollten einzelne Urnenbüros in Gemeinden mit Gemeindeparlament nicht in der Lage sein die Frist einzuhalten, können sie beim Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Gesuch um Fristerstreckung stellen.
Den Wahltermin für den zweiten Wahlgang der Gemeinderats- und Stadtratswahlen gibt der Regierungsrat am 9. April bekannt – sofern bis am 8. April in allen Gemeinden die Wahlergebnisse feststehen.
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