Das Gesundheits- und Sozialdepartement der Luzerner Regierung hat sieben Handlungsgrundsätze zum Leitbild Asyl entwickelt.
Das Leitbild Asyl beschreibt die politische Grundhaltung des Kantons Luzern im Asylwesen und schafft damit Verbindlichkeit. Gleichzeitig werden die Leitplanken für das Handeln der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) festgelegt. Die DAF-Leitung richtet ihren Betrieb sowie ihren Auftrag nach diesen Handlungsgrundsätzen aus. Das Leitbild gilt ab sofort.
«Asylmigration ist eine Realität, die unsere Gesellschaft herausfordert. Sie kann nur als Verbundaufgabe erfolgreich gemeistert werden.» Zu diesem Schluss kommt der Luzerner Regierungspräsident Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor.
Im Leitbild Asyl hat das Gesundheits- und Sozialdepartement sieben Handlungsgrundsätze formuliert. Nach diesen sollen Mitarbeiter ihre Arbeit im Asylbereich ausrichten. Inhaltlich sind Handlungsgrundsätze zu folgenden Themen formuliert worden: Menschenwürde, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, Rahmenbedingungen, Leben im Zentrum, Koordination und Zusammenarbeit, Kommunikation und Intergration.
Die Grundsätze dienen auch der Öffentlichkeit und weiteren direkt oder indirekt Involvierten als Orientierung. Und nicht zuletzt sollen die Handlungsgrundsätze die Haltung und die Vision des Gesundheits- und Sozialdepartements widerspiegeln.
Zuständig für die Asylpolitik im Kanton Luzern ist die Regierung, im Bereich «Betreuung und Unterbringung» vertreten durch den Departementsvorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.