Inhalt sei bereits erfüllt oder unnötig

Luzerner Regierung lehnt «Gesundheits-Initiative» ab

Der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf steht im medialen Fokus.

(Bild: guidograf.ch)

Der Luzerner Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» ab. Die Versorgungssicherheit sei mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten gewährleistet.

Am 15. November 2016 reichte das überparteiliche Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Volksinitiative ein, mit der eine flächendeckende Spital- und Notfallversorgung, eine öffentlich-rechtliche Spitalgrundversorgung und die Sicherung der Versorgungsqualität angestrebt wird. Dazu sollten etwa die Spitalstandorte im Gesetz festgeschrieben werden. Und die Spitäler sollen zur Ausbildung des Pflegepersonals verpflichtet werden.

Die Regierung argumentiert nun, dass bereits das geltende Gesetz den Kanton zu einer Spital- und Notfallversorgung verpflichte. Und zwar flächendeckend. Auch seien die Spitäler zur Ausbildung von Pflegepersonal verpflichtet. Auch eine Aufhebung eines Spitalstandortes sei heute nur mit der Zustimmung des Kantonsrat möglich. Es bestehe damit der gleiche demokratische Schutz, wie wenn die Spitäler namentlich im Gesetz genannt sind.

Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartement betont: «Der Grossteil der Anliegen der Initiative ist mit dem geltenden Gesetz erfüllt und politisch unbestritten.» 

Klar abzulehnen sei die Forderung, dass der Kanton neu für die Listenspitäler einen Fachpersonalschlüssel beim Pflegepersonal sowie dem medizinischen und therapeutischen Personal definieren muss. Graf sagt: «Diese Forderung ist unnötig, weil die Spitäler ein ureigenes Interesse daran haben, genügend und qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.» Ein extern zu erstellender Personalschlüssel würde zudem einen hohen administrativen Aufwand generieren, wäre nicht praktikabel und könnte für zahlreiche Spitäler auf der Spitalliste gar nicht durchgesetzt werden.

Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie sind heute als öffentlich-rechtliche Anstalten naturgemäss im Eigentum des Kantons. Dazu Graf: «Auch bei einer allfälligen Umwandlung der beiden Spitalunternehmen in Aktionsgesellschaft, die aktuell geprüft wird, soll dies so bleiben und die bisherige Mitsprache des Kantons fortbestehen. 

Aus den aufgeführten Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Damit will die Regierung auch von der zweiten von drei Volksinitiativen der Luzerner Allianz für Lebensqualität nichts wissen. Bereits eine bildungspolitische Initiative lehnt sie ab (zentralplus berichtete) – wie es bei der dritten Initiative zum öffentlichen Verkehr aussieht, ist bisher nicht bekannt.

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