ZHB-Sanierung: Planen Ja, Bauen Nein

Luzerner Regierung bleibt hart

Daniel Tschirren, der stellvertretende Direktor der Zentral- und Hochschulbibliothek.

(Bild: gwa)

Der Luzerner Regierungsrat stemmt sich gegen die sofortige Sanierung der Zentral- und Hochschulbibliothek. Er lehnt eine entsprechende Motion von SP-Kantonsrat Urban Sager ab. Es gebe keinen Grund, bei den Spielregeln des budgetlosen Zustandes eine Ausnahme zu machen – trotz mindestens fünfstelliger Mehrkosten.

Bereits seit Mitte Januar sollte die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern (ZHB) an der Sempacherstrasse saniert werden. Doch der budgetlose Zustand des Kantons verzögert die Sanierung bis mindestens Ende Mai (zentralplus berichtete). Das stehe im Widerspruch zum Willen der Stadtluzerner Stimmbevölkerung, die ZHB zu sanieren (zentralplus berichtete), argumentiert SP-Kantonsrat Urban Sager. Er forderte deshalb in einer Motion die sofortige Aufnahme der Bauarbeiten. Nun liegt die Antwort des Regierungsrates vor: Er stellt sich dagegen.

Verträge für die Planung sind unterschrieben

Die Motionäre – neben der SP-Fraktion haben auch Exponenten von CVP und der Grünen diese unterschrieben – argumentieren, dass durch die Verzögerung bei den Sanierungsarbeiten Mehrkosten entstehen. Das würde, mit Rückgriff auf den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltführung, juristisch rechtfertigen, die Sanierungsarbeiten trotz budgetlosem Zustand wieder aufzunehmen.

Doch diese Begründung lässt der Regierungsrat nicht gelten. Er stützt sich in seiner Beweisführung auf die rechtlichen Grundlagen zum budgetlosen Zustand. Kantonsbaumeister Hans-Urs Baumann erklärte Ende Dezember, was der budgetlose Zustand im Fall der ZHB-Sanierung konkret bedeutet: «Da bereits ein Vertrag für die Planungsarbeiten besteht, können wir das Projekt weiterplanen.» Für die Ausführungsarbeiten gilt das jedoch nicht, da noch keine vertraglichen Verbindlichkeiten bestehen.

Nur unerlässliche Ausgaben möglich

Im budgetlosen Zustand darf der Kanton «nur für die Staatsführung unerlässliche Ausgaben» tätigen. Als unerlässliche Ausgaben gelten laut dem Regierungsrat jene, für die eine unumgängliche Leistungspflicht besteht – beispielsweise aufgrund eines Gesetzes oder Urteils. Ebenfalls gelten Ausgaben als unerlässlich, die, falls sie nicht getätigt werden, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung verstossen. Und dazu gehört der ZHB-Umbau laut Regierung nicht.

In der Antwort auf die Motion Sager schreibt der Regierungsrat, dass bereits im Sommer 2016 der Planungsvertrag mit der Firma «Caretta+Weidmann Generalplaner AG» geschlossen wurden. «Dieser Vertrag und die aufgenommenen Planungsarbieten sind gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben und den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung auch im budgetlosen Zustand weiterzuführen», steht in der Anwort der Regierung auf die Motion.

Die nachfolgenden Bauausführungen seien jedoch soweit aufzuschieben, sofern damit nicht rechtliche Vorgaben verletzt werden, schreibt der Regierungsrat weiter. Und auch der Vorwurf, der Wille der Stadtluzerner Bevölkerung werde missachtet, weist die Regierung zurück: Bei der Initiative hätten die Luzerner nicht über die Sanierung abgestimmt, sondern lediglich entschieden, dass der bestehende Bau der ZHB nicht abgerissen wird und nicht durch einen Neubau ersetzt werden darf.

Mehrkosten noch unklar

Kantonsrat Sager deponierte bei der Regierung ausserdem eine Anfrage zu den Auswirkungen der Bauverzögerung. Wie der Antwort der Regierung zu entnehmen ist, kann die Höhe der Mehrkosten aktuell nicht beziffert werden. Fest steht nur, dass es zu Mehrkosten kommt. Etwa 15’000 Franken kostet die Anmietung der provisorischen Räumlichkeiten der ZHB-Mitarbeiter pro Monat – das wären bei rund vier Monaten Verzögerung mindestens 60’000 Franken Zusatzkosten.

Im April respektive Mai entstehen ausserdem zusätzliche Ausgaben, weil die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten unterbrochen werden müssen. Ebenfalls in der Kasse spürbar werden dürfte laut der Antwort die abgesagte «Finale-Veranstaltung», die am 11. Februar vorgesehen war (zentralplus berichtete).

 

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