Luzernerin drohte Ausschaffung

Rapperin Loredana zahlte 609’000 Franken an ihr Opfer

Loredana hat sich mit ihrem Opfer geeinigt. (Bild: Instagram)

Loredana hat einer Walliserin rund 400'000 Franken abgeknöpft. Sie ist geständig – und rechtlich gesehen dennoch unschuldig. Aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft geht hervor, wie viel der «Deal» tatsächlich gekostet hat.

609'000 Franken hat Rapperin Loredana gezahlt, um sich die Staatsanwaltschaft von Hals zu halten. Diese hatte wegen gewerbsmässigen Betrugs gegen die Luzernerin ermittelt – und im Laufe des Strafverfahrens zeitweise alle Konten der Rapperin gesperrt (zentralplus berichtete).

Gedroht hätte ihr dafür eine bedingte Freiheitsstrafe «von nicht mehr als zwei Jahren», wie aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Der Deliktsbetrag von rund 400'000 Franken erscheine auf den ersten Blick zwar hoch, doch im Vergleich zu ähnlichen Fällen stuft der Staatsanwalt die Tat nur als mittelschwer ein.

Kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung

Zu einer Bestrafung kommt es nun aber gar nicht (zentralplus berichtete). Die Rapperin zeigte sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden von Anfang an geständig und reuig. Sie erklärte sich bereit, ihrem Opfer 609'000 Franken Wiedergutmachung zu zahlen. Dies rechtfertige die Strafbefreiung, heisst es in der Einstellungsverfügung. Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe nicht. Rechtlich gilt Loredana deshalb weiterhin als unschuldig.

Wie die «Luzerner Zeitung» vorrechnet, entspricht diese Summe den Einnahmen, die Loredana mit ihren drei Hits «Eiskalt», «Genick» und «Nicht verdient» verdient habe. Für eine Million Streams zahle Spotify ungefähr 4000 Franken. Die Wiedergutmachung entspreche also etwa den Einnahmen von 150 Millionen Streams.

Der Kosovarin hätte im Falle einer Verurteilung die Ausschaffung gedroht. Dies weil gewerbsmässiger Betrug einer Katalogtat entspricht, die einen obligatorischen Landesverweis zur Folge hat. Ob sie allerdings tatsächlich in den Kosovo zurück hätte müssen, steht nicht fest. Nach Einschätzung der «Luzerner Zeitung» hätte die Musikerin «gute Chancen gehabt, als Härtefall durchzukommen», weil sie ein Kind und Familie in Luzern hat.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Richard $choll
    Richard $choll, 09.10.2020, 16:18 Uhr

    Wir bezichtigen diese Rapperin der opportunistischen Heimatuntreue. Meint sie, mit ihrem Verhalten bei ihren Gastgebern willkommen zu sein?

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