Innerorts mit 128 km/h unterwegs

Luzerner Polizei stoppt Raser in Mauensee

Die Luzerner Polizei hat in Mauensee einen Raser aus dem Verkehr gezogen. (Bild: Symbolbild: Emanuel Ammon/AURA)

In Mauensee hat die Luzerner Polizei am Mittwochabend einen Raser gestoppt. Er war innerorts mit 128 Stundenkilometern unterwegs. Der Autofahrer wurde vorübergehend festgenommen, das Auto wurde beschlagnahmt.

Es war 21 Uhr als ein Raser am Mittwoch in Mauensee, im Dorf Kaltbach, an der Geschwindigkeitsmessstelle der Luzerner Polizei vorbeipreschte. Das Fahrzeug war mit einer Netto-Geschwindigkeit von 128 km/h unterwegs – erlaubt wären 50 km/h.

Die Luzerner Polizei stoppte den Autofahrer sofort. Der 20-jährige, im Kanton Luzern wohnhafte Serbe, wurde vorübergehend festgenommen, das Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der Fahrausweis wurde ihm abgenommen. Das Strassenverkehrsamt entscheidet, unter welchen Bedingungen und wann er diese wieder zurück bekommt (zentralplus berichtete).

Raser fuhr mehr als 65 Stundenkilometer zu schnell durch Mauensee

Die Luzerner Polizei hat den Mann wegen der qualifiziert groben Geschwindigkeitsüberschreitung angezeigt, wie sie mitteilt. Sprich: Wegen Rasens. Ein solches liegt innerorts bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 65 Kilometern pro Stunde vor. Auf der Autobahn liegt die Grenze bei 80 Stundenkilometern (zentralplus berichtete).

Wenn das Gericht nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass es sich bei dem Auto um ein Tatwerkzeug zur Begehung eines Verbrechens handelt, kann es sein, dass der junge Mann sein Fahrzeug nicht wieder zurück bekommt. «Unter bestimmten Umständen werden die Autos von Rasern verwertet, wenn der Fall rechtskräftig abgeschlossen ist», bestätigt Polizeisprecher Christian Bertschi. Heisst: Die «Karre» wird verkauft.

Nationalrat will die Mindeststrafen senken

Der 20-Jährige muss mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Allerdings ist der gerade dabei, die Mindeststrafen für Raser anpassen (zentralplus berichtete). Begründet wird dieser Schritt damit, dass Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten sollen.

Unterstützt wird dieser Plan vom Luzerner Nationalrat Peter Schilliger (FDP). Klar dagegen positioniert sich sein Amtkollege Michael Töngi. Er ist der Meinung, dass die Gerichte bereits heute den nötigen Ermessensspielraum haben. Und das Rasergesetz sowieso so ausgelegt sei, dass niemand aus Versehen als Raser werde (zentralplus berichtete).

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