Pandemie bringt Zusatzaufwand für Justiz

Luzerner Gerichte bestätigen 22 Covid-Verstösse

Die Luzerner Gerichte – hier das Bezirksgericht Willisau – haben 22 Covid-Verstösse geahndet 2021. (Bild: ber)

Die Corona-Pandemie hat rechtliche Fragen aufgeworfen, die sich vorher nie stellten. Neue Zahlen zeigen nun: Die Luzerner Gerichte haben in Sachen Covid-Verstösse meist die gleiche Auffassung wie die Staatsanwaltschaft. Aber längst nicht immer.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte 2021 Corona viel zu tun. 1250 Delikte hatten im Jahr 2021 einen Zusammenhang mit der Pandemie (zentralplus berichtete). Meist ging es dabei um Verstösse gegen die Covid-Verordnung, die von einem Teil der Gesellschaft bis heute als widerrechtlich abgelehnt wird.

561 Fälle betrafen die Missachtung der Maskenpflicht. Über die Hälfte der Menschen, die deswegen einen Strafbefehl bekommen haben, erhoben dagegen Einspruch. Viele behaupteten, es gäbe keine Rechtsgrundlage für eine Verurteilung (zentralplus berichtete).

Dem ist nicht so. Das Kantongericht hat diese Woche erst in zwei Fällen entschieden, dass ein Verstoss gegen die Maskenpflicht gestützt auf das Epidemiengesetz bestraft werden kann. Dies auch vor dem 1. Februar 2021 als die Covid-19-Verordnung noch keine Strafbestimmung enthielt, die das Nichttragen der Gesichtsmaske unter Strafe stellte (zentralplus berichtete).

Meist bestätigen die Gerichte die Haltung der Staatsanwaltschaft

Die angefochtenen Strafbefehle landeten zumeist bei den Gerichten, nur bei einem Teil gelang es der Staatsanwaltschaft, den Weiterzug durch ein direktes Gespräch abzuwenden (zentralplus berichtete). Ende des Jahres waren dort noch 35 Fälle wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz und Covid-Erlasse hängig. Dies zeigt eine Auswertung, die auf Anfrage von zentralplus erstellt wurde.

Dieser zufolge haben sich die erstinstanzlichen Gerichte 2021 mit 33 Verstössen gegen die Covid-Verordnung befasst. In 22 Fällen (66 Prozent) bestätigten sie den Schuldspruch.

Covid-Verstösse: Luzerner Gerichte fehlen Entscheide des Bundesgerichts

Die Corona-Pandemie war und ist für die Justiz eine Herausforderung, weil sie viele Rechtsfragen ausgelöst hat, die sich vorher nie gestellt haben (zentralplus berichtete). Das bedeutet: Es gibt noch keine etablierte und vom Bundesgericht bestätigte Praxis.

Das Corona-Virus hat die öffentliche Diskussion in den letzten zwei Jahren beschäftigt wie kein anderes Thema in den letzten zehn Jahren. «Durch die Pandemie sind neue Gesetze entstanden und teilweise auch Rechtsnormen, die vorher unvorstellbar gewesen wären», sagte Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher letztes Jahr gegenüber zentralplus.

Verwendete Quellen
  • Auswertung Christian Renggli, Kommunikationsverantwortliche Luzerner Gerichte
  • Jahresbericht Luzerner Staatsanwaltschaft
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