Rückschlag für die Staatsanwaltschaft

Luzerner Gericht spricht zwei Demoteilnehmer frei

«Zweimal Freispruch» lautet das Urteil des Bezirksgerichts Luzern über zwei Männer, die im Mai vor einem Jahr an einer bewilligten Demonstration teilgenommen hatten, schreibt die «Zentralschweiz am Sonntag». Die Demoteilnehmer seien wegen Vermummung und dem Zünden von Feuerwerkskörpern festgenommen und angeklagt worden.

Das Verdikt sei ein Rückschlag für Staatsanwaltschaft und Polizei, die von deren Schuld überzeugt gewesen seien. Bei der Veranstaltung handelt es sich um die «Tanzdemo»-Kundgebung vom 2. Mai 2015, wo gegen Kapitalismus und für die Solidarität mit Flüchtlingen demonstriert wurden.

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