Der Regierungsrat definiert eine fixe Schuldenobergrenze bei 2500 Franken pro Kopf. 2020 lag sie noch bei 870 Franken.
Schuldenobergrenze angepasst
Luzerner Gemeinden dürfen viel mehr Schulden machen
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Die effektive Nettoschuld der Luzerner Gemeinden betrug 2020 435 Franken. Davon ausgehend wurde für die bisherige dynamische Schuldenbremse eine Obergrenze 870 Franken oder dem doppelten des kantonalen Durchschnitts gesetzt.
Höher verschuldete Gemeinden stellte dieses Vorgehen der dynamischen Anpassung der Schuldenobergrenze in der Vergangenheit immer wieder vor Probleme.
Deshalb rückt der Regierungsrat nun von der Orientierung an der aktuellen Verschuldung aller Gemeinden ab und setzt die Schuldenbremse neu fix bei 2500 Franken pro Einwohner. Die neue Regelung gilt bereits für die Jahresrechnung 2022.
Gemeinden, die die Schuldenobergrenze überschreiten, müssen das begründen und Korrekturmassnahmen definieren.
Thema ist die Festlegung der Schuldenbremse auch in der Stadt Luzern, die eine eigene Schuldenobergrenze hat (zentralplus berichtete).
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