Luzerner Gastronom gewinnt vor Bundesgericht

Tausende Luzerner Firmen dürfen mit Nachzahlungen rechnen

Die Gastrobranche war von den Corona-Massnahmen besonders betroffen. Das Bundesgericht stützt jetzt einen Luzerner Betrieb, der sich gegen eine Rückzahlung von Kurzarbeitsgeld wehrte. (Bild: bic)

Ferien und Feiertage sind bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung zu berücksichtigen – auch in der Coronakrise: Nach dem Kantonsgericht stützt nun auch das Bundesgericht die Haltung eines Luzerner Gastronomen. Das Urteil dürfte tausende Luzerner Unternehmen betreffen, die mit Nachzahlungen in Millionenhöhe rechnen dürfen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Arbeitslosenkasse Luzern abgewiesen – zur Freude der Luzerner Unternehmen. Im konkreten Fall geht es um die Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung in der Pandemie.

Gemäss Urteil sind Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Kurzarbeitsentschädigung zu berücksichtigen. Damit widerspricht das Bundesgericht dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, das dies im summarischen Abrechnungsverfahren nicht vorsah. Dieses Verfahren wurde zu Beginn der Pandemie im Notrecht eingeführt, um die Lawine an Gesuchen möglichst schnell bearbeiten zu können.

Samuel Vörös zog vor Kadi

Als es deshalb zu Rückzahlungsforderungen kam, wehrte sich der Luzerner Gastro-Unternehmer Samuel Vorös (Restaurant Mill'Feuille) gegen diese Handhabung. Nun hat er vom Bundesgericht Recht erhalten. Das Urteil war von der Branche mit Spannung erwartet worden.

Hintergrund: Die Unternehmen waren teilweise während Monaten geschlossen, das Personal auf Kurzarbeit. Während dieser Zeit bekommen die betroffenen Mitarbeiter 80 Prozent ihres Lohnes vom Staat. Sie können nicht arbeiten. Das heisst aber nicht, dass sie in den Ferien sind. Die Konsequenz: Über die Monate summieren sich die Ferien- und Feiertagsansprüche, die während der Kurzarbeitszeit entstehen. «Wir haben eine Lohnsumme von 800’000 Franken im Monat. Wenn wir mit 10 Prozent Ferien- und Feiertagsentschädigungen rechnen müssen, dann sind das 80’000 Franken pro Monat, die wir ohne Umsatz stemmen müssen», sagte Vorös.

Tausende Betriebe betroffen

Die Arbeitslosenkasse wird den Luzerner Betrieben nun auch für die während der Kurzarbeit entstandenen Ferien- und Feiertagsansprüche eine Entschädigung bezahlen müssen. Der Luzerner Anwalt Martin Schwegler rechnete nach dem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts damit, dass noch tausende weitere Betriebe Ferien- und Feiertagsentschädigungen einfordern würden. Wer dies tat, wurde von der Arbeitslosenkasse vertröstet.

Wie hoch der Betrag sein wird, der nachbezahlt wird, muss sich zeigen. Im Urteil ist von zehn Prozent des Lohnes die Rede – was über alle Luzerner Firmen gesehen in die Millionen gehen dürfte.

Seco analysiert die Folgen

Das Seco hat das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Es werde dessen Auswirkungen nun eingehend analysieren, schreibt es in einer Mitteilung.

Die Konsequenzen für ein mit dem Urteil konformes Abrechnungsverfahren sollen möglichst rasch eruiert werden. Das Seco will dem Bundesrat zu Beginn des neuen Jahres entsprechende Vorschläge zur Entscheidung unterbreiten.

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