Wer im Kanton Luzern Schweizer werden will, muss neu zwingend seine Kenntnisse der deutschen Sprache belegen. Das verlangt das revidierte Bürgerrechtsgesetz, das die Regierung dem Kantonsrat vorlegt. Von einem Einbürgerungstest will man in Luzern aber absehen.
Der Kanton Luzern passt seine Einbürgerungskriterien an. Wer den Schweizerpass erhalten will, muss ab 2018 zwingend einen Sprachnachweis erbringen. Sprich, er muss ausdrücklich belegen, dass er mündlich und schriftlich die nötigen Deutschkenntnisse mitbringt. Das sieht das überarbeitete Bürgerrechtsgesetz vor, das die Regierung nach der Vernehmlassung nun dem Kantonsrat vorlegt.
Hintergrund der Überarbeitung ist das neue nationale Bürgerrechtsgesetz, das National- und Ständerat im Sommer 2014 beschlossen haben. Neu wird beispielsweise mindestens eine Niederlassungsbewilligung C verlangt, dagegen müssen Ausländerinnen und Ausländer nur noch mindestens zehn statt wie bisher zwölf Jahre in der Schweiz leben. Die neuen Regeln treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft, bis dahin müssen die Kantone ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen. Da das neue Bundesrecht viele Kriterien bereits weitgehend definiert, bleibt dem Kanton nur wenig Spielraum.
Sozialhilfe als Ablehnungsgrund
Der Kanton Luzern übernimmt damit in vielen Belangen die übergeordneten Bestimmungen. Dazu gehört die Neuerung, dass Sozialhilfebeziehende nicht mehr Schweizer werden können. Das Bundesrecht sieht vor, dass eine Einbürgerung nicht möglich ist, wenn ein Ausländer drei Jahre vor Einreichen des Gesuchs oder während des Einbürgerungsverfahrens von der Sozialhilfe unterstützt wird. Diese Bestimmung war gemäss einer Medienmitteilung des Luzerner Regierungsrates in der Vernehmlassung unbestritten und soll deshalb im kantonalen Gesetz übernommen werden.
Bei einem anderen Punkt geht Luzern hingegen seinen eigenen Weg: Während mehrere Kantone in den letzten Jahren standardisierte Einbürgerungstests eingeführt haben, will Luzern weiterhin davon absehen. Mit den Tests wird geprüft, ob die potenziellen Schweizer das Land und die lokalen Verhältnisse gut genug kennen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben laut dem Regierungsrat ergeben, dass die Gemeinden die Kenntnisse der Kandidaten weiterhin individuell prüfen sollen.
Darüber hinaus werde die bisherige Luzerner Einbürgerungspraxis beibehalten, so der Regierungsrat. Der Kantonsrat wird sich im nächsten Jahr mit dem Gesetzesentwurf befassen, in Kraft treten soll er ebenfalls auf Anfang 2018.
SP verlangt Änderungen
Gegen die geplante Revision zeichnet sich indes bereits Widerstand ab. Die SP kritisiert in einer Medienmitteilung, dass der Kanton seinen Gestaltungsspielraum zu wenig ausnutze und sich zu wenig für fairere Verfahren einsetze. Die Partei fordert, dass Gemeindeversammlungen nicht mehr über Einbürgerungen entscheiden dürfen. Nur noch der Gemeinderat oder eine Kommission sollen dafür zuständig sein.
Dieselbe Forderung stellte die GLP bereits in der Vernehmlassung (zentralplus berichtete). Heute entscheidet noch knapp jede zweite Gemeinde im Kanton Luzern an der Gemeindeversammlung über die Bürgerrechte. Gegner dieses Systems kritisieren jedoch, dass die Diskriminierungsgefahr damit grösser sei. Kürzlich kam es in der Entlebucher Gemeinde Escholzmatt zum Eklat, weil eine Gesuchstellerin unmittelbar vor dem Einbürgerungsentscheid an der Gemeindeversammlung in einem SVP-Flugblatt verunglimpft wurde – und daraufhin ihren Antrag zurückzog.
Die SP fordert weiter, dass Ausländer nur noch mindestens zwei statt wie bisher drei Jahre in derselben Gemeinde leben müssen, da der Aufenthalt in derselben Gemeinde kein Kriterium für die erfolgreiche Integration sei. Steuerschulden oder Betreibungen sollen zudem nur dann eine Hürde auf dem Weg zum Schweizerpass darstellen, wenn sie «mutwillig» verursacht worden sind. Und ein Einbürgerungsverfahren soll gemäss der SP nicht länger dauern als 18 Monate.
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