Behandlung ausserkantonaler Patienten

Luzern und Zug sollen für Covid-Kranke in Zürich zahlen

Auf den Intensivstationen liegen nicht nur Patienten des Heimkantons – wofür derzeit trotzdem der Behandlungskanton aufkommen muss. (Bild: Symbolbild zvg)

Die Corona-Pandemie reisst ein klaffendes Loch in die Spitalkassen. Spitäler wie das Universitätsspital Zürich sind davon härter betroffen. Ein Grund dafür sind die vielen ausserkantonalen Covid-Patienten, die in Zürich behandelt werden. Der Kanton hat deshalb eine Rechnung an die Nutzniesser verschickt.

Die Corona-Pandemie hat von den Spitälern so einiges abverlangt. Nicht nur personell, sondern auch finanziell. Im Jahr 2020 machte beispielsweise das Luzerner Kantonsspital einen Verlust von 38,7 Millionen Franken. Die Luzerner Stimmbürgerinnen entscheiden deshalb am Abstimmungssonntag über eine Geldspritze, die dem Spital unter die Arme greifen soll (zentralplus berichtete).

Covid-Patienten verursachen Mehrkosten

Auch andere Spitäler müssen herbe finanzielle Verluste einstecken. Wie der Kanton Zürich moniert, ist das Universitätsspital davon stärker betroffen als andere. Denn nebst den eigenen Zürcher Patientinnen haben sie auch viele ausserkantonale Covid-Patienten. Und das geht ins Geld.

Wie der Krankenkassen-Branchenverband Santésuisse vorrechnet, kostet die Behandlung eines Covid-Kranken auf einer Intensivstation über 100'000 Franken pro Fall. Diese Kosten werden jedoch nicht vollumfänglich gedeckt. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, entstehen pro Behandlungstag rund 2113 Franken an Zusatzkosten. Um diese zu decken, müssen dann jeweils die Kantone in die Bresche springen.

Die Zürcher Regierung hat nun genug davon, für ausserkantonale Patienten aufzukommen. Denn diese machen gemäss der Zürcher Gesundheitsdirektion auf den Intensivstationen einen Anteil von 25 bis 35 Prozent aus. Kurzerhand hat der Kanton Zürich eine Rechnung an die «Nutzniesser»-Kantone verschickt. Unter anderem haben auch Luzern und Zug Post erhalten.

Luzern will Rechnung nicht zahlen, Zug schon

Dies bestätigt der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf gegenüber dem «Regiojournal». Man habe eine Rechnung von rund 90'000 Franken erhalten. Zahlen werde man diese aber nicht – wegen der fehlenden Rechtsgrundlage. Damit bläst er ins gleiche Horn wie sein Thurgauer Kollege. Denn dieser begründet seine Absage mit dem gesetzlichen Tarifschutz: Das Krankenversicherungsgesetz verbiete es medizinischen Leistungsbringern, mehr als die festgelegten Tarife zu verrechnen. Die Tarife spricht auch Graf an: «Man müsste eher an Tarifen schrauben, wenn diese nicht kostendeckend sind», hält er gegenüber dem Podcast fest.

Ein anderer Wind weht hingegen von Zug. Dieser hat ausserkantonalen Spitäler bereits letzten Sommer eine finanzielle Entschädigung geschickt. Wie Martin Pfister gegenüber dem Podcast erklärt, sei das für den Fall Zug die richtige Entscheidung: «Wir sind der Überzeugung, dass es richtig ist, als kleiner Kanton, der auf andere Kantone angewiesen ist, diese Zahlung zu tätigen.»

Ganz leer ausgehen wird der Kanton Zürich also nicht. Wie es jedoch mit den anderen Kantonen weitergehen wird, werde an der nächsten kantonalen Gesundheitsdirektorinnen-Konferenz entschieden.

Verwendete Quellen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Patrik Müller
    Patrik Müller, 25.01.2022, 18:39 Uhr

    Schon erstaunlich, dass die Bevölkerung des Kanton Luzerns diese Trittbrettfahrerregime für befähigt hält, die Geschicke des Kantons zu leiten. Ich für meinen Teil werde diesen Trittbrettfahrerclub sicher nicht mehr wählen. Pfui!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔1Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon