Weitere finanzielle Unterstützung geplant

Luzern und Zug setzen Härtefallprogramme fort

Finanziell gebeutelte Unternehmen dürften sich freuen: Luzern und Zug führen die Härtefallgelder weiter. (Bild: Pixabay)

Die Corona-Pandemie hat vielen Unternehmen ein Loch in die Kassen gerissen. Um dem entgegenzuwirken, haben die Kantone mehrere Massnahmen ergriffen, unter anderem durch die Auszahlung von Härtefallgeldern. Diese sollen für besonders betroffene Branchen weitergeführt werden.

Der Kanton Luzern will für das Härtefallprogramm 2021 weitere 9 Millionen Franken locker machen. Bisher konnten Unternehmen Einbussen bis Juni 2021 geltend machen. Neu sollen Unternehmen auch für die zweite Hälfte von 2021 finanzielle Unterstützung bekommen – sofern sie die vom Bund gesetzte Obergrenze noch nicht erreicht haben. Der entsprechende Sonderkredit von 8,78 Millionen Franken wird voraussichtlich im März dem Kantonsrat vorgelegt.

Kanton Zug nun doch bei Härtefallprogramm II dabei

Für das Jahr 2022 erarbeiten derzeit die Kantone und der Bund das Härtefallprogramm II. Bis zum Ende des ersten Quartals sollen die neuen Regeln stehen (zentralplus berichtete). Daran will sich auch der Kanton Luzern beteiligen. Am Mittwoch schreibt nun auch der Kanton Zug, dass er ein Härtefallprogramm für 2022 aufsetzt. Zuvor meinte der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler noch, dass man je nach Lockerungen die Teilnahme reevaluiere (zentralplus berichtete).

In der Medienmitteilung betont der Kanton Zug jedoch, dass das zweite Härtefallprogramm «ausschliesslich der Milderung von Umsatzeinbussen aufgrund behördlicher Auflagen und ihrer Spätfolgen» diene. Nicht abgedeckt werden «Strukturanpassungen». Wenn also Läden weiterhin weniger Kunden verzeichnen, da diese während der Pandemie vermehrt gefallen am Online-Handel finden, werden die Einbussen daraus nicht gedeckt.

Gemäss der Mitteilung würden also vor allem die Gastro-, Event-, und Reisebranche davon profitieren. Das jedoch bis maximal Mitte Jahr.

Keine neuen Gesuche mehr

Wie Finanzdirektor Heinz Tännler schreibt, wird die Finanzdirektion potenziell betroffene Betriebe, die bereits als Härtefall qualifiziert worden sind, per E-Mail direkt anschreiben. Neue Gesuche werden nicht mehr angenommen. Die Zuger Regierung gehe davon aus, dass Unternehmen, die bisher auf ein Gesuch verzichtet haben, kein Härtefall seien.

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