Luzern und Zug droht ein Feuerwerksverbot für den 1. August
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Die Kantone Luzern und Zug sprechen ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aus. Ein totales Feuerverbot kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
(Bild: Laura Livers)Aufgrund der aktuellen Trockenheit und den hohen Temperaturen erlassen die Kantone Luzern und Zug ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Trifft der angekündigte Gewitterregen nicht ein, kann ein totales Feuerverbot im Hinblick auf den Nationalfeiertag nicht ausgeschlossen werden.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern sowie der Kanton Zug ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Wenig Niederschlag führen dazu, dass die Trockenheit anhält. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 gestiegen. Auf ein generelles Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot wird derzeit noch verzichtet.
Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr in den Kantonen Luzern und Zug wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die zuständigen Behörden der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug stufen die Gefahrensituation neu als gross ein (Gefahrenstufe 4 von 5).
Die Regeln
Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe tritt im Kanton Luzern auf Donnerstag, 26. Juli, in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:
● Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
● Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
● Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind entsprechend zu vergrössern.
● Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
● Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills sowie das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten.
● Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereitzuhalten.
● Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
Totales Feuerverbot – im Freien – kann nicht ausgeschlossen werden
Die Forstbehörden stehen in Kontakt mit Polizei und Feuerwehr und beobachten die Situation laufend. Sollten die angekündigten Gewitterregen nicht zu einer wesentlichen Entschärfung führen, kann ein totales Feuerverbot (absolutes Feuerverbot im Freien) im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August nicht ausgeschlossen werden. Damit verbunden wäre insbesondere auch ein gänzliches Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Der entsprechende Entscheid wird am kommenden Montag gefällt.