Ex-Angestellte hatte 237'000 Franken abgezweigt

Luzern: Ehemalige Suva-Mitarbeiterin wegen Betrugs verurteilt

Das Bundesstrafgericht hat eine ehemalige Mitarbeiterin der Suva wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Amt verurteilt. Mithilfe fiktiver Namen hatte sich die 45-Jährige über Monate hinweg persönlich bereichert – und die Suva so um rund 237’000 Franken geprellt.

Eine ehemailge Suva-Angestellte ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Sie soll zwischen 2013 und 2014 über erfundene Versicherungsnehmer Geld in die eigene Tasche abgezwackt haben. Insgesamt habe sie 237’139 Franken unterschlagen, berichtet die Schweizerische Depeschenagentur (SDA). 

Mit erfundenen Namen Geld abgezweigt

Die Richterin in Bellinzona attestierte der Frau «eine erhebliche kriminelle Energie». Die ehemalige Prämiensachbearbeiterin hat fiktive Suva-Versicherungsnehmer kreiiert, denen sie Prämien zurückerstattete – wobei dieses Geld auf das Privatkonto der Frau bei der Credit Suisse flossen. Monatlich habe sie sich so einen durchschnittlichen «Lohn» von 26’000 Franken ergaunert.

Die Beiträge der Rückerstattungen lagen jeweils unter 10’000 Franken – gemäss der Anklageschrift habe die Frau bewusst auf diese Grenze geachtet, weil sie davon ausging, dass solch kleine Transaktionen keine grundsätzliche Kontrollen durch die Vorgesetzten nach sich ziehen. Insgesamt habe die Frau in 41 Fällen unberechtigte Überweisungen ausgelöst.

Um an das Geld zu kommen, schuf die Angestellte die fiktive Firma «Farbklecks GmbH», die auch in den Suva-Computersystemen Eingang fand. Diesbezüglich habe sie auch falsche Aussagen gegenüber Arbeitskollegen gemacht. Damit beging sie gemäss dem Gericht Urkundenfälschung und gewerbsmässigen Betrug.

Selbstanzeige und Schulden

Die 45-jährige Frau bekannte sich schuldig und legte ein vollumfängliches Geständnis ab. Vor Gericht sagte sie laut der SDA, dass sie ihre Tat bereue. Nach einem Gespräch mit der Suva hatte sie sich im Frühling selbst angezeigt. Als Motiv für ihr Vergehen nannte sie finanzielle Probleme aufgrund von Schulden beim ehemaligen Vermieter und einem Tierarzt. Der Anwalt der Beschuldigten sagte vor Gericht, es gebe Hinweise darauf, dass der Tierarzt, der seiner Mandantin extrem hohe Forderungen stellte, selber betrügerisch handelte. 

Das Schuldbekenntnis der Frau wirkte sich strafmildernd aus. Mit der 18-monatigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht ein Urteil an, das zwischen den Forderungn der Bundesanwaltschaft und jener der Verteidigung stand.

Die Suva als ehemalige Arbeitgeberin trat im Prozess als Privatklägerin auf. Gemäss dem Urteil muss die 45-Jährige die Schadenssumme von 237’139 Franken an die Unfallversicherung zurückzahlen.

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