Produzent muss Beschriftung noch im Juli anpassen

«Lozärner Bier» unterliegt auch vor Bundesgericht

Unterlegen: Das «Lozärner Bier» Lager wird, anders als das namentlich zum Verwechsen ähnliche Luzerner Bier, nicht hier produziert.

(Bild: gwa)

Nach dem Kantonsgericht haben nun auch die Bundesrichter in Lausanne ein Machtwort gesprochen: Die Beschriftung «Lozärner Bier» und die blau-weisse Farbe des Ettikets sei tatsächlich irreführend für den Kunden. Nun müssen sich die Bier-Produzenten sich sputen und die Beschriftung noch im Juli anpassen. 

Der Luzerner Bierstreit ist zumindest juristisch entschieden. Nach dem bereits das Luzerner Kantonsgericht im vergangenen Jahr «Lozärner Bier» wegen Täuschung verurteilte, bestätigt das Urteil nun auch das Bundesgericht. Wie das Newsportal «Watson» schreibt, muss auf der Etikette angeben werden, dass das Bier in Schaffhausen gebraut und abgefüllt wird.

Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern hatte 2016 beanstandet, dass auf dem «Lozärner Bier Lager» nicht gekennzeichnet sei, dass es in Schaffhausen und nicht in Luzern hergestellt werde. Deshalb verlangte sie eine täuschungsfreie Kennzeichnung. Das Gericht in Lausanne entschied, dass die Brauerei in Littau bis am 16. Juli die Beschriftung des Getränks anpassen muss. Das dürfte die Kleinbrauererei «Luzerner Bier» freuen – sie störte sich an der irreführenden Bezeichnung des Konkurrenz-Produkts.

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