Der Kanton Zug hat überprüft, ob es in der kantonalen Verwaltung einen unerklärten Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen gibt. Das Resultat ist erfreulich.
Der Kanton hat die Löhne seiner Mitarbeitenden auf nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern überprüft. Die vom Personalamt durchgeführte und von der Finanzkontrolle des Kantons Zug formell überprüfte Analyse hat ergeben, dass die Lohngleichheit beim Verwaltungspersonal und den kantonalen Lehrpersonen gewährleistet ist.
Wie alle Arbeitgebenden mit mehr als 100 Mitarbeitenden, war auch die Zuger Verwaltung gemäss dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese wurde mit dem Statistikinstrument des Bundes nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt.
Heinz Tännler freut sich über das Resultat
Das Statistikinstrument berechnet, wie sich Faktoren wie die Ausbildung, das Alter, das Anforderungsniveau und die Funktion auf den Lohn auswirken. Als weitere Variable wird das Geschlecht einbezogen. Wenn diese Variable keinen Einfluss auf den Lohn hat, liegt kein Hinweis auf eine geschlechterspezifische Diskriminierung vor.
Regierungsrat Heinz Tännler kommentiert das Resultat in der Mitteilung wie folgt: «Es freut mich, dass die unerklärte Lohndifferenz in der Zuger Verwaltung unter dem vom Bund definierten Toleranzwert von fünf Prozent liegt. Somit liegt keine systematische Lohndiskriminierung vor. Das Ergebnis bestätigt die Bestrebungen, unsere Mitarbeitenden korrekt und fair zu entlöhnen.»
- Medienmitteilung des Kantons Zug
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