Lichtpflicht für E-Bikes in der Schweiz

Wer mit dem E-Bike unterwegs ist, muss in der Schweiz ab dem 1. April 2022 auch tagsüber das Licht einschalten. So solle die Sichtbarkeit und Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden, sagt das Bundesamt für Strassen. Wer ohne Licht mit einem E-Bike fährt, kann mit einer Busse von 20 Franken bestraft werden.

Wer mit dem E-Bike unterwegs ist, muss in der Schweiz ab dem 1. April 2022 auch tagsüber das Licht einschalten. So solle die Sichtbarkeit und Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden, sagt das Bundesamt für Strassen. Wer ohne Licht mit einem E-Bike fährt, kann mit einer Busse von 20 Franken bestraft werden.

Quelle:swisstxt
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