Leitplanken für Sozialdetektive
Der Bundesrat hat präzisiert, was «Sozialdetektive» bei der Überwachung von mutmasslichen Sozialversicherungsbetrügern tun dürfen und was nicht. Die Überwachung ist nur an Orten erlaubt, die von allgemein zugänglichen Standorten frei einsehbar sind. Eine Überwachung durchs Fenster ins Innere einer Wohnung ist jedoch tabu. Verboten sind zudem technische Hilfsmittel wie Nachtsichtgeräte, Wanzen und Richtmikrofone sowie Drohnen. GPS-Tracker zur Standortbestimmung sind zugelassen. Das Stimmvolk hatte das Gesetz über die Sozialdetektive im vergangenen November gutgeheissen. Gegen die Abstimmung sind jedoch noch Beschwerden am Bundesgericht hängig. (swisstxt)
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