Leinenzwang für frei laufende Hunde
Seit dem 1. April gilt in Wäldern und an Waldrändern wieder die Leinenpflicht für Hunde. Hundehalter, denen das egal ist, werden angezeigt. Die Leinenpflicht wurde im letzten Jahr im Kanton Luzern eingeführt und gilt bis 31. Juli.
Mit der Leinenpflicht sollen die wild lebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden, erklärte die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung». Gemäss der eidgenössischen Jagdstatistik wurden im Kanton 24 Rehe von Hunden gerissen. Von 2004 bis 2013 seien es 340 Tiere. Die Dunkelziffer ist jedoch gemäss Lawa höher, weil nicht alle Vorfälle gemeldet werden.
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