Leibstadt: Ex-Mitarbeiter gebüsst
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomkraftwerkes Leibstadt ist von der Bundesanwaltschaft zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt worden. Er hatte «aus Bequemlichkeitsgründen» an drei Neutronendosisleistungsmessgeräten keine Funktionstests durchgeführt und fiktive Messwerte eingetragen. Der Mitarbeiter sollte die Geräte gemäss Ensi-Richtlinie halbjährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit hin testen. Eine umfassende Untersuchung ergab Hinweise, dass er auch weitere Geräte nicht ordnungsgemäss getestet hatte. Funktionstests an den rund 350 Geräten zeigten jedoch, dass sie noch richtig funktionieren.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.